Der Verein
Zu Beginn des letzten Jahrhunderts gab es den Bezirk Pfalz im Bayerischen Blindenbund. Später folgte die Vereinigung der Blinden in der Pfalz und an der Saar.
Danach wurde der Blindenverein der Pfalz e. V. als Selbsthilfeorganisation blinder Menschen gegründet. Im Jahr 1947 erfolgte die Bestätigung im Wege der damaligen Neu- bzw. Wiedergründungen. Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf die acht Landkreise und die acht kreisfreien Städte der Pfalz.
Im Jahr 2003 beschloss die Generalversammlung den jetzigen Namen:
Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V.
Zweck des Vereins ist die Förderung der gleichwertigen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Dem als gemeinnützig anerkannten Verein gehören derzeit mehr als 350 Mitglieder an. Politisch und konfessionell ist der Verein unabhängig.
Der Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V. ist Mitglied im Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. sowie im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
Der Verein unterhält in Kaiserslautern eine Beratungs- und Geschäftsstelle:
Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V.
Haspelstraße 25
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631/92294
E-Mail: info@bsb-pfalz.de
Internet: www.bsb-pfalz.de
Wenn Sie uns, z. B. wegen einer persönlichen Beratung oder einer Hilfsmittelvorführung, aufsuchen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen!
Die Kreisgruppen
Das Vereinsgebiet gliedert sich in acht Kreisgruppen:
- Donnersbergkreis
- Kaiserslautern
- Kusel
- Landau/Bad Bergzabern
- Ludwigshafen/Frankenthal
- Neustadt/Bad Dürkheim
- Pirmasens/Zweibrücken
- Speyer/Germersheim
In den Kreisgruppen stehen ehrenamtliche Delegierte als regionale Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Vereinsgremien
Oberstes Organ ist die Generalversammlung. Sie besteht aus den von den Mitgliedern gewählten Delegierten und tritt jährlich zusammen.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er wird von der Generalversammlung jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt.